Wenn das Leitungswasser Bakterien aufweist, so haftet der Vermieter, wenn der Mieter – hervorgerufen durch die Verunreinigung – krank wird. Die Herkunft der Krankheit – ob in der eigenen Wohnung oder einem anderen Ort – spielt dabei keine Rolle. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 161/14).

Lassen Sie das Trinkwasser Ihres Eigentums noch heute Testen und garantieren Sie beste Gesundheit für Sie und Ihre Mieter. Wir beraten Sie gerne!